Von unserem Gastautor Alfred Doll:
Der Ankauf von geklauten Bankdaten erhitzt die Gemüter – Ein klassisches Entscheidungsdilemma zwischen Gesetz, Moral und Ethik
Politiker, Juristen, Journalisten und deutsche Staatsbürger bewegt seit Tagen eine heftige Diskussion über das Für und Wider des Ankaufs gestohlener Bankdaten möglicher Steuersünder. Rechtsstaatlichkeit, außenpolitisches Risiko, Prämierung von Straftaten steht dem Argument der Steuergerechtigkeit gegenüber. Ein Entscheidungsdilemma, das ein prädestiniertes Beispiel dafür ist, wie verantwortete Entscheidungen getroffen werden sollen und wie nicht.
Die juristischen Experten, wie auch die Datenschützer bezeichnen den geplanten Ankauf der illegalen Daten als unrechtmäßig. Auch der Begriff der Hehlerei, also das Handeln mit Sachen, die ein anderer gestohlen hat, wird hier oft in den Mund genommen.
Unser Staat sollte sich auf seine rechtsstaatlichen Prinzipien besinnen und dafür sorgen, dass Recht eingehalten wird und nicht neues Unrecht geschaffen wird. Wir erwarten von einem Rechtsstaat, dass er dafür Sorge trägt, dass die Gesetze, die er erlässt, auch eingehalten werden. Wenn nun in einer Güterabwägung zwischen zwei Gesetzesverstößen, nämlich einerseits der Steuerhinterziehung und andererseits der unrechtmäßigen Datenbeschaffung, abgewogen werden muss, gilt dies als klassische Dilemmasituation.
Diese kann nur gelöst werden, in dem entweder nach alternativen Lösungen gesucht wird, oder indem man sich an einem höheren Gut/Wert orientiert. Hier stehen wir vor einer ethischen Güterabwägung, die dialektisch angegangen werden muss.
Als alternative Lösung ist zu prüfen, ob der rechtswidrige Kauf der illegalen Daten die einzige Möglichkeit darstellt die unterstellten Steuerhinterziehungen aufzudecken. Dem ist sicher nicht so. Sicherlich ist es eine einfache und aus der Situation heraus offensichtliche Möglichkeit, aber nicht die Ultima Ratio.
Wenn wir nun dennoch unterstellen würden, dass es keine Alternativen für den Staat geben würde, um die Steuerhinterziehung aufzudecken, müsste die Frage nach dem höheren Gut/Wert abgewogen werden. Hierbei ist nicht zwingend der Geldwert zu verstehen, also die 2,5 Mio. € für den Datenkauf gegenüber den vermeidlichen 100 Mio. € Steuernachzahlungen, sondern nach dem höheren ethischen Wert. Also ist das Gut der Rechtstaatlichkeit höherwertiger als ein bestimmter Euro-Betrag?
Anders müsste es sicherlich aussehen, wenn es sich z.B. um gestohlene Daten von Drogendealern handeln würde. Hier müsste eine neue Güterabwägung zwischen Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Bürger stattfinden. Darf man hier etwas von Verbrechern kaufen um die Bevölkerung zu schützen? Welches Gut/ Wert ist hier höher zu bewerten? Schutzfunktion des Staates oder Rechtsstaatlichkeit? Es muss also immer von Fall zu Fall eine individuelle Güterabwägung stattfinden, um zu verantworteten Entscheidungen und Handlungen zu gelangen. Und kein „das haben wir schon mal so gemacht, also machen wir es jetzt wieder so“.
Die Repräsentanten, allen voran Frau Dr. Merkel, haben in ihrer Güterabwägung und in ihrer Vorbildfunktion entschieden: Wenn sich’s wirtschaftlich rechnet, dann darf man schon auch mal was von Verbrechern kaufen.
Mit welchem Recht fordern diese Politiker von Unternehmern und Managern Entscheidungen und Handlungen ein, die den rechtstaatlichen und sozialen Grundsätzen folgen und nicht der reinen Ökonomie?
Ich hoffe, dass unsere Leser sich in vergleichbaren Entscheidungsdilemmatas sorgfältiger mit dem Entscheidungsprozess und verantworteter mit der Entscheidung umgehen. Für alle, die sich dabei nicht sicher sind bietet atunis ein umfangreiches Angebot von dialektischen Methoden zur Entscheidungsfindung an.
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9 Antworten
“Wenn nun in einer Güterabwägung zwischen zwei Gesetzesverstößen, nämlich einerseits der Steuerhinterziehung und andererseits der unrechtmäßigen Datenbeschaffung, abgewogen werden muss, gilt dies als klassische Dilemmasituation.”
Das sehe ich anders, denn es ist ja nicht eine Person, die zwischen zwei Verstößen abwägen muß. Sondern jemand hat bereits gegen ein Gesetz verstoßen (Steuerhinterziehung). Nun stellt sich die Frage, ob der Staat dadurch legitimiert wird, sich “unrechtmäßig” Daten zu beschaffen. Ich sehe das ganz einfach: Der Staat hat sich – auch bei der Verbrechensbekämpfung – im Rahmen seiner Gesetze zu bewegen! Sonst wäre Folter bei Entführern, Einbruch bei Verdächtigen, etc. auch bald (wieder) üblich!
Hallo Herr Ederle,ein interessanter Blickpunkt von ihnen. Aber ich denke, dass auch die Politik in einer Dilemmasituation ist. Sie ist weder ausführendes Organ bei der Steuerhinterziehung 😉 noch bei der Datenbeschaffung. Sie ist, so will es die Gewaltenteilung im Rechtsstaat rein die Legeslative. Darüber hinaus ist sie damit auch eine der normativen Instanzen im System Staat. In diesen beiden Rollen befindet sie sich meines erachtens sehr wohl in einer Dilemmasituation der Entscheidung.
In der Konklusio sind wir wieder beisammen: Durch die getroffene Entscheidung wird die Rechtsstaatlichkeit zumindest destabilisiert, wenn nicht sogar hintergangen.
Ich sehe auch kein Dilemma bei der Politik. Sie meinen damit die Gesetzgebung – und die Gesetze sind bereits gemacht. Die Gesetzgebung hat also hier keine Entscheidung zu treffen.
Aber wir sind ja einer Meinung: Gerade im Steuerbereich (so sind ja auch die Möglichkeit einer Selbstanzeige zur völligen “Heilung” einer Straftat einmalig) hat man oft das Gefühl, daß der “Staat” seine “Überzeugung” schnell verkauft.
Alfred Doll has a rather German legalistic black-white view of things. Buying the CDs cannot reasonably be seen as fencing (Hehlerei). It is being done by the state (or parts thereof), for the general good. Similarly, an arrest by the police is not regarded as kidnapping, nor is it regarded as theft when taxes are collected. Of course, all these acts of state are evil when excessive, when power is in too few hands.
One should not put too much faith in the rule of law. Germany anyway has too much law. This goes back at least to Bismarck. But the Allies seem to have encouraged it in 1945-6, by prescribing a constitution designed to keep Germans arguing rather than fighting. I believe most German laws are unused, either unknown or ignored. (Many other countries are not much different, but I have heard that Australia is different).
It is the process of law that matters, and that seems to work quite well here. In tricky cases, there are various conflicting laws, so that the judges can fall back on common sense. Of course their common sense does not encourage them to reduce their own pensions. But I don’t want to stray too far from the topic. I don’t know whether more money is wasted on lawyers here than in other developed countries. I guess USA is worse.
Alfred writes that the CDs should not be bought if there is an alternative means to the same end. But he goes too far; one must also consider what the alternatives cost.
He condemns the argument from precedence. But the English legal system is based on this, and seems to work just as well as the German (Napoleonic) system. If clever people have had a particular opinion for ages, one should not now decide differently without good reason.
The government has a duty to demand from managers as well as other citizens that they act according to law, and even according to general moral principles. The latter can be achieved by updating the laws when they fall behind. Whether the government has a right to do this is a rather meaningless question.
Lastly a rather different point: “whistle-blowers” are badly needed. All over the world, people who reveal the sins of organisations tend to get punished. In Britain, the “official secrets law” prescribes heavy punishments. Only rarely are they rewarded for their public spirit. One or two million euros seems to me not an unreasonable reward for these people (together). They risk permanently losing well paid jobs, and risk going to jail. Quite a bit of work and enterprise is involved in copying the data, making the right contacts, and organising the sale(s).
Incidentally, is it not strange that the state gets the income tax, but the provinces have the work and cost of collecting it?
Alfred’s posting has not convinced me that I should go to antunis to understand such matters.
P.S. I agree with Edwin, that he sees it (too) simply. Here there are (at least) two conflicting laws. So one can well say that there is a dilema.
Lieber Alfred,
Nichts gegen Deine Argumentation.
Habe lediglich das störende Gefühl, dass sich Ethik, Moral und Rechtsstaatlichkeit hier eindeutig auf die Seite von ohnehin privilegierten schlagen, die sich auch noch auf Kosten der Allgemeinheit bereichern.
In einer moralischen Güterabwägung haben derartige Verbrechen mehr Gewicht als ein Datenklau bei Institutionen, die verbrecherische Machenschaften unterstützen und dies aus rein wirtschaftlichen Erwägungen.
In diesem Sinn verstehe ich Deinen Artikel als hervorragende Eigenwerbung gegenüber Deiner Zielgruppe als Berater.
In diesem Punkt gibts vielleicht auch ein Dilemma mit der Zielsetzung des IF-blogs???
Nichts für ungut!
HPK
Warum, was ist denn die Zielsetzung des IF-Blogs überhaupt?
Muss alles ein Ziel haben?
Aber ernsthaft: Ich würde mich freuen, wenn wir in IF-Blog um Wissen und Bewertungen ringen würden, dies sehr kritisch, ketzerisch aber auf sozial und intellektuell redliche und verantwortete Art und Weise.
Autoren sind immer mehr oder weniger zumindest in der Dimension des Schreibens extrovertierte Menschen. Wenn ab und zu dann auch ein Hinweis auf das eigene Tun dabei ist, finde ich das in Ordnung.
Wie immer im Leben gilt es halt auch hier, das richtige Maß zu finden.
RMD
Als ich den Kommentar von Hans-Peter gelesen habe, habe ich meine eigenen Gefühle wiedererkant. Ich finde die Zielsetzung von Roland aber richtig. Man sollte Postings nur verbieten wenn sie gegen Gesetze stoßen, oder wenn sie total idiotisch geschrieben sind. Das ist hier nicht der Fall.
Hallo Alfred,
bin hier auf deinen Beitrag gestoßen und habe mich etwas über deine Aussage gewundert:
„Die Repräsentanten, allen voran Frau Dr. Merkel, haben in ihrer Güterabwägung und in ihrer Vorbildfunktion entschieden: Wenn sich’s wirtschaftlich rechnet, dann darf man schon auch mal was von Verbrechern kaufen“
Wenn hier tatsächlich nur nach ökonomischen Gesichtspunkten vorgegangen wäre, dann hättest du sicher Recht mit deiner Kritik, dann wäre die Entscheidung fatal.
Diese Entscheidung ist deshalb richtig, weil sie ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit darstellt und damit für den sozialen Frieden in unserm Land wichtig ist.
Keiner von uns zahlt wohl gerne Steuern, aber wir haben uns dafür entschieden in diesem Land zu leben und unseren wirtschaftlichen Beitrag zu leisten, damit der Staat funktioniert. Und wenn nun einige glauben, dass sie sich nur bedienen wollen und nichts selber zahlen möchten, dann finde ich das so unendlich unmoralisch, dass eine Duldung durch den Staat durchaus den sozialen Frieden stören könnte. Deshalb ist der Staat verpflichtet, auch wenn er damit ein anderes Verbrechen deckt, diese CD zu kaufen, was sie kostet interessiert nach meiner Auffassung dabei überhaupt nicht.
Ganz nebenbei, es gibt sehr viele „Verbrechen“ (ich betone hier die Anführungszeichen), die der Staat begeht oder duldet, nur um andere, höhere Werte zu bewahren oder zu schützen. Ich denke da nur mal an die Aktivitäten unserer Geheimdienste oder an den Einsatz unserer Bundeswehr im Ausland.
Es wäre natürlich überzeugender, wenn du in deinen Ausführungen als Lösung dieser Problematik nicht nur auf deine Firma verwiesen hättest sondern die Lösung aufgezeigt hättest auf die man mit der Methodik deiner Firma tatsächlich kommt. So sieht es, sei mir bitte nicht böse, ein ganz klein wenig nach PR aus.
Nichts für ungut, hat mich gefreut mal wieder was von dir gehört zu haben
Gebhard