Rumpfschuljahr, Lobbyismus, Transparenz

Heute ist in Bayern die letzte schriftliche Abiturprüfung für den Abiturjahrgang 2012. Das mathematische Wissen unserer Abiturienten wird geprüft.

Heute?

Heute ist der der 18. Mai. Das Schuljahr in Bayern geht aber bis zum Mittwoch (!), den 1. August. Kultusminister Ludwig Spaenle lässt grüßen. Das sind schlappe 2,5 Monate vor Ende des Schuljahres!

Ist doch eigenartig. Aber wie kam es zu diesem Rumpfschuljahr?

Ich habe 1969 Abitur gemacht. Wenige Jahre davor wurde die “Wehrpflicht” auf 18 Monate gesenkt. Bis dahin fand das Abitur am Ende des Schuljahres im Juli statt. Bei manchen Hochschulen wie der TU München war der Einstieg ins erste Semester nur im Wintersemester (Beginn November) möglich. Der “Wehrdienst” für die Abiturienten begann aber erst zum 1. Oktober  und so wurde man erst eineinhalb Jahre später Ende März wieder entlassen. Das hieß, noch ein halbes Jahr “gammeln” bis zum Start des Studiums, der Zeitverlust betrug für den sogenannten “W18-Mann” so volle zwei Jahre.

Deshalb hat man in meinem Abiturjahrgang 1969 für Abiturienten erstmals das “W15+” eingeführt – witzigerweise auch für die Mädchen. Die Idee war einfach. Wenn die männlichen Abiturienten, die für die “Verteidigung des Landes” vorbereitet werden sollten, schon am 1. Juli mit dem Wehrdienst starten können und die fehlenden 3 Monate “irgendwann mal später nachholen” würden, dann werden sie schon Ende September entlassen und der Zeitverlust für sie würde nur ein Jahr betragen.

Deshalb wurde das letzte Schuljahr (je nach Zählung die 9. oder 13. Klasse) zum Rumpfschuljahr. Dieser Unsinn wurde natürlich bis heute beibehalten, obwohl die mehrfache Reduzierung der Wehrpflicht-Länge schon seit langem das Rumpfschuljahr unnötig gemacht hätte.

Ich hatte angenommen, dass spätestens mit der Einführung des G8 (Reduzierung der Gymnasialzeit von 9 auf 8 Jahre) dieses Rumpfschuljahr abgeschafft wird. Denn bei einer doch wesentlichen Verkürzung der Schulzeit erscheint mir die Aufgabe eines Rumpfjahres doch zielführender als die Abschaffung eines vollwertigen Schuljahres.

Eine wie ich heute merke völlig falsche Annahme. Ich gehe mal davon aus, dass da die Lobby der Lehrer davor war.

So haben wir kein G8 sondern ein G7,5 bekommen. Die Bildungspolitik in Bayern lässt mal wieder grüßen. Der Herr Stoiber hat halt vergessen, bei seiner Schulreform ein wenig genauer hin zuschauen.

Aber was soll die Politik gegen den Lobbyismus machen? Es geht halt um Wählerstimmen. Wie immer …

Übrigens kenne ich keinen meiner W15-Freunde, der damals seine fehlenden drei Monate noch hätte nach leisten müssen. Ist aber eine harmlos Form von der damals auch ganz normalen “Wehrungerechtigkeit”. Auch persönlich kenne ich eine ganze Reihe von Leistungssportlern, die aus vordergründigen medizinischen Gründen vom Wehrdienst freigestellt wurden, obwohl sie “fit wie ein Turnschuh” waren.

Auch das war damals ganz normal. Halt auch so eine Art Lobby …

RMD

P.S.
Meine Abitur-Arbeiten habe ich übrigens bis heute nicht gesehen. Den Einblick haben wir damals zwar massiv gefordert. Aber der Bürgerwille wurde auch in 1969 von Administration und Politik genauso arrogant wie heute ignoriert. Mit fadenscheinigen Begründungen, wenn die Ablehnung überhaupt begründet wurde.

Auch nach der Aufbewahrungszeit wurde mir meine Abiturarbeiten, die ich als mein persönliches geistiges Eigentum betrachte, nicht ausgehändigt. Finde, dass ich zumindest an meinem Deutsch-Abitur-Aufsatz ein Urheberrecht habe. Aber auch das wurde ignoriert. Hätte übrigens auch Kopien genommen, da ja das Papier, auf dem der Aufsatz geschrieben wurde, nicht mein Eigentum war.

Auch heute bekommen die Abiturienten ihre Arbeit nicht. Einsichtnahme ist nur unter ganz besonderen Umständen möglich. Kein Wunder, dass immer mehr Menschen mehr Transparenz fordern.

Und dass das mit dem geistigen Eigentum nur dann Ernst genommen wird, wenn kommerzielle Interessen von Branchen und ihren Lobbyisten dahinter stehen, zeigt sich da auch. Also wieder ein Thema von Lobbyismus … Der übrigens sehr dumm sein kann, weil er immer öfter dem, den er nutzen will, am meisten schadet.

2 Antworten

  1. Ich bin bayer. Abiturient des Jahrgangs 1968. Abitur im Juli 68. Also als W18 im Oktober 68 beim Bund eingerückt.
    Im September 68 hatte ich mich erfolgreich einer Zulassungsprüfung für meinen Traumberuf (Lehramt Sport+anderes Fach am Gymnasium) an der Bayer. Sportakademie in München-Grünwald unterzogen. Für dieses Studium gab es nur den ganzjährigen Rhythmus mit Beginn im Wintersemester. D.h. nach meiner Entlassung aus der Bundeswehr, Ende März 1970, hatte ich eine Zwangspause von einem halben Jahr einzulegen, bis ich dann im Oktober 1970 mit dem Studium beginnen konnte. Viele Abiturienten des Jahrgangs 68 haben sich (ohne besondere Vaterlandsliebe) auf 2 Jahre verpflichtet und so die pekuniären Vorteile ( 4-5-faches Gehalt gegenüber W18-ern., Lametta als Leutnant ROA, usw.) mitgenommen. Aus verschiedenen Gründen habe ich es bei der Wehrpflichtzeit von 18 Monaten belassen.
    In diesem ersten Wintersemester 1970/71 fanden sich:
    – Ausgemusterte des Abi-Jahrgangs 1970 (das gab’s auch unter Sportstudenten!)
    – Ersatzdienstleistenden des Abijahrgangs 1968
    – W18-ern des Abijahrgangs 1968 (z.B. ich)
    – Z2-Soldatn des Abijahrgangs 1968
    – auch W15+- Soldaten des Abijahrgangs 1969 ein, die eben schon im Juni 69 Abi hatten und zum 1.Juli 1969 eingezogen wurden. Dann nach 15 Monaten und unter Verzicht auf Jahresurlaub, immerhin mit nur einem Jahr Verlust, das Studium aufnehmen konnten,
    In diesem WS 79/71 begannen also fast doppelt so viele Studenten das Sportstudium wie in den vorherigen Jahren.
    Kurz und gut, ich sehe mich heute mit der Ansicht des früheren Dienstherrn konfrontiert, dass das 2. für die Laufbahn verlorene Jahr nur zur Hälfte als ruhegehaltsfähig anerkannt wird und die andere Hälfte (04/70 bis 09/70) als quasi privat verbummelte Zeit angesehen wird. Ich bin natürlich empört.
    Als Lehrer am Gymnasium habe ich dann über viele Jahre hinweg und bis heute erlebt, dass das verkürzte 13. Schuljahr zu erheblichem Stress bei Schülern/innen und Lehrern/innen geführt hat. Jetzt gibt es keine Wehrpflicht mehr, und damit auch nicht mehr die klassische Wehrungerechtigkeit, aber das vorverlegte Abiturs besteht weiterhin, was für ein Unsinn!

  2. Als Vater von sieben Kindern, von denen sechs Abitur gemacht haben und die siebente es wohl im übernächsten Schuljahr macht, habe ich mich immer gewundert, das das Rumpfschuljahr nicht mit der weiteren Verkürzung des Wehrdienstes abgeschafft wurde. Zur Erinnerung: Durch die Verkürzung des Wehrdienstes Ende der Sechziger Jahre von 15 auf 18 Monaten durch Start des Wehrdienstes für Abiturienten zum 1. Juli mit Ende am 30. September konnte der Zeitverlust durch die Bundeswehr zwischen Abitur und Studium von zwei auf ein Jahr reduziert werden. Genau das wurde zumindest in Bayern durch die Verkürzung des 13. Jahres am Gymnasium ermöglicht.
    Ich dachte immer, dass dieses Rumpfgeschäftsjahr Lehrkräften und Schulleitung nicht unangenehm wäre 🙂

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