Widersprüche bei der Widerspruchslösung

Freiheit gibt es nur auf dem Fahrrad, aber nicht im Bundestag.

Die vergangene Woche am Donnerstag (16. 1. 2020) sind die Hunde mal wieder von der Leine gelassen worden. Im Bundestag wurde der Fraktionszwang aufgehoben! Das Gewissen des einzelnen Abgeordneten sollte seine Entscheidung bestimmen.

Das heißt die Abgeordneten durften „frei“ abstimmen. „Weil das Thema ethisch so relevant wäre“. Es ging nämlich um einen Gesetzesvorschlag für eine Widerspruchslösung beim Thema „Organspende“.

Ich persönlich glaube gar nicht, dass das Thema an sich ethisch so herausragend wichtig ist. Die Menschen empfinden es als wichtig, weil letzten Endes wir alle Angst haben, lebendig ausgeschlachtet zu werden. Das ist auch ein Thema im Video „Die Kunst des Negativen Denkens“ von und mit Klaus-Jürgen Grün (Link).

In einem Kommentar habe ich gehört, dass diese Abstimmung immer wieder eine Sternstunde unserer Demokratie gewesen wäre, die die Menschen wieder mit der Politik versöhnt hätte. Ich habe da meine Zweifel. Abgeordnete sollen ihrem Gewissen folgend abstimmen, das haben doch die Väter unseres Grundgesetzes so festgelegt:

… ist er (der Abgeordnete)  bei der Wahrnehmung seines Amts weder an Aufträge noch an Weisungen gebunden, sondern lediglich seinem Gewissen unterworfen. Dies wird in der Rechtswissenschaft als freies Mandat bezeichnet. …
(Artikel 38 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland)

Was ist also so besonders daran, den „Fraktionszwang“ aufzuheben? Mir fällt als Argument für den „Fraktionszwang“ vor allem ein, dass das die politische Steuerung und Durchsetzung für Interessensgruppen vereinfacht. So können sich die Lobbyisten auf weniger Köpfe konzentrieren, das dürfte die Sache einfacher machen. Gerade bei der inflationären Mehrung der Bundestagsabgeordneten.

Einer Umfrage folgend war die Mehrheit der Deutschen für die Widerspruchslösung (ZDF-Politbarometer).  Allerdings wurde im Bundestag genau andersrum entschieden. 379 Parlamentarier waren dagegen und nur 292 dafür (Tagesschau). Man könnte schließen: Die Aufhebung des Fraktionszwanges ist gefährlich. Weil der Bundestagsabgeordnete ein ganz anderes Gewissen hat als der Bundesbürger.

Aber zurück zur Widerspruchslösung. Ich habe am Mittwoch, dem Tag vor der Abstimmung, das Tagesgespräch am Mittag im 2. Programm des Bayerischen gehört. Da ging es um Anrufe von Bürgern zum Thema Organspende und Pros und Contras zur Widerspruchslösung. Dabei war auch ein „Experte“, der ohne Einschränkung für die Widerspruchslösung war. Natürlich war er Teil der Plantations-Industrie. Aber hatte offensichtlich „Kreide gefressen“ und versuchte menschlich sehr verständnisvoll und ethisch absolut korrekt aufzutreten.

Das Thema war nur insofern ethisch, weil die Frage behandelt wurde:
Darf und soll man Menschen zum Beispiel durch ein Gesetz zu persönlichen Entscheidungen zwingen. Und wenn er sich nicht zwingen lassen will, „per default“ die Entscheidung voreinstellen. Darum ging es, um sonst nichts.

Das ist ein schwieriges Thema. Wissen wir doch aus der Gehirnforschung, dass der Mensch vielleicht gar nicht „frei“ ist. Und die Auffassung, dass Menschen sich bewusst und frei entscheiden könne, wohl ein historischer Irrtum ist.

Dazu habe ich aber nichts gehört.

Dafür wurden einige Thesen kommuniziert, bei denen es mir die Schuhe ausgezogen hat.  Bei den Expertenantworten war es noch schlimmer. Ich berichte ein wenig:

Gleich die erste Anruferin hat einen symmetrischen Entscheidungszwang vorgeschlagen. Ein Formular mit vier Aussagen, von denen man zwei Ankreuzen müsse, wenn man z.B. einen neuen Personalausweis beantrage:

  • Ich bin bereit, nach meinem Tod meine Organe für Transplantationen zur Verfügung zu stellen.
  • Ich bin NICHT bereit, nach meinem Tod meine Organe für Transplantationen zur Verfügung zu stellen.
  • Im Bedarfsfall wünsche ich mir eine Transplantation.
  • Im Bedarfsfall lehne ich eine Transplantation ab.

Zwei davon müsse man ankreuzen.Verweigert man sich, wird angenommen, dass man bereit ist, Organe zu spenden und im Notfall zu erhalten.

Die Motivation dieses Vorschlags ist klar. Man suggeriert, dass es eine „moralische Verpflichtung“ gibt, Organe zu spenden, wenn man im Notfall eines erhalten will.

Organspender haben Vorrang als Empfänger.

Ich weiß nicht, ob man einem Menschen in Not ein Organ verwehren sollte, nur weil er selber meint, dass er keines spenden wolle. Aber die Mehrheit der Anrufer hat diese Regel unterstützt.

Ein anderer Gedanke hat mich überrascht.

Menschen, die ihre Organe selber zerstört haben, sollen kein Recht auf ein fremdes Organ haben.

Damit war gemeint, dass z.B. Alkoholiker oder besser gesagt Alkohol-Kranke kein Recht auf Hilfe haben, wenn sie Ihre Leber kaputt gesoffen haben. Das finde ich nicht richtig. Wie soll ich das Schicksal eines anderen Menschen bewerten können? Besonders wenn er im Unglück gelandet ist.

Der Experte allerdings ging auf die Frage gar nicht ein. Er stufte sie als unwichtig ein, weil dies in der Praxis kaum vorkommen würde. Mehr als 95 % der defekten und zu ersetzenden Organe würden nicht aufgrund von Selbstzerstörung sondern als Folge einer Krankheit oder genetischen Ursachen ausfallen.

Dann ist das mit dem Medikamentenmissbrauch, Rauchen & Saufen, Übergewicht doch gar nicht so schlimm? Wenn die meisten Organe eh kaputt gehen, ohne eigenes Fehlverhalten. Eine eigenartige Antwort. Folge ich dieser Expertenaussage, dann scheint es mir recht unnötig, auf meine Gesundheit zu achten.

Aber das war nicht die einzige fragwürdige Antwort des Experten. Auf den Hinweis eines Anrufers, der sich selber als Arzt (Internist) vorstellte und anmahnte, dass auch die Prognose für den Patienten bei einer Transplantation berücksichtigt werden sollte, kam folgende Aussage: Patienten mit einem Transplantat hätten im Vergleich zu Patienten mit anderen großen Operationen eine viel bessere Prognose. Gerade bei schweren Krebsfällen sei diese sehr gering – und trotzdem würde man operieren. So erlebe ich es auch in meiner Bekanntschaft.

Aber genau das zeigt doch die Schwachstelle unserer „Gesundheits-Systems“. Anstelle in die Vorsorge zu investieren und Menschen human im Notfall zu helfen soweit sinnvoll möglich, bekommen wir gerade eine privatwirtschaftliche Gesundheitsindustrie, die natürlich als oberstes Ziel den „sharehoder value“ hat. Und mit aufwändigen Spitzenprodukten verdient man leichter viel Geld als mit verantworteter Fürsorge.

Das ganze Gesundheitssystem müsste neu gedacht werden. Und wahrscheinlich wäre die teuer Extrem-Medizin nicht das primäre Thema. Es geht um Menschlichkeit und grundsätzliche Qualitäten, die zuerst mal gesichert werden müssen. Und es gilt viele Probleme zu lösen wie die vielen Todesfälle durch Krankenhaus-Keime.

In der privatisierten Praxis und Klinik ist das oberste Ziel, die teuren Maschinen auszulasten, die Umsätze mit teuern Medikamenten zu maximieren und die logistischen Systeme auszulasten. Es fällt auf, dass die medizinischen Kosten in den letzten Monaten eines Lebens oft explodieren. Da wird der Patient nochmal richtig ausgenommen. Wie insgesamt das medizinisch Sinnvolle und Angemessene nur noch zur unwichtigen Randbedingung verkommen ist.

Die Privatisierung wird gefeiert und durchgezogen. Die Kliniken werden streng kaufmännisch geführt, die Akzeptanz durch Design und eine schöne Fassade und gutes Marketing angestrebt. Die medizinischen Prozesse werden optimiert. Mit Spezialisierung und hoher Industrialisierung wird die Qualität der Eingriffe gesichert und die Kosten minimalisiert. Die Behandlung wird zu einem standardisierten Prozess, der auf die individuelle Situation des kranken Menschen gar nicht mehr eingehen kann. Und der Patient? Er wird zur Ressource, mit der man viel Geld verdienen muss. Und die private Gesundheitsindustrie wird in Niedrig- bzw. Minuszins-Zeiten zur Renditen-Oase.

Und da kommt mir eine Idee. Nehmen wir an, ich bin ein junger Mann, dessen Reichtum sein gesunder Körper, eine liebe Frau und eine nette Tochter sind, der aber über keinerlei Vermögen verfügt. Dann könnte ich mir vorstellen, dass ich folgende Verfügung für meinen Tod erstellen würde:

Hiermit verfüge ich, dass meine Organe nach meinem Tod entnommen und für Transplantationen genutzt werden sollen. Als Gegenleistung erwarte ich, dass die Erlöse für die Organe gemäß der beiliegenden Preisliste in voller Höhe an meine Frau gehen.

Das wäre dann keine „Organ-Spenderausweis“ sondern ein „Organ-Verkaufsausweis“. Ethisch glaube ich, wäre so etwas nicht zu beanstanden. Und ist in unserer kommerziellen Welt vielleicht sogar ehrlicher wie das „spenden“. Warum soll ich nicht das Letzte, was von mir bleibt, meinen Lieben hinterlassen? Und warum soll die Transplatations-Industrie nicht auch für ihren Rohstoff bezahlen – so wie jedes andere Gewerbe? Der Metzger muss ja auch seine Schweine und Kühe kaufen und kriegt sie nicht vom Bauern gespendet.

Ich hätte auch noch eine Frage an den Experten. Wie viel Prozent von den in Deutschland gewonnenen Organen sind von Motorrad- und Radfahrern? Oder allgemein von Verkehrsopfern? Auf die Antwort wäre ich gespannt. Vielleicht haben die im Bundestag dann ein gewichtiges Argument mehr gegen Tempo-Limits und die Vision Zero. Aber wahrscheinlich wird der Experte da sagen, so viele sind das gar nicht.

RMD

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