Hartz im Fluge, die Daten und das Sparprogramm

Kennen Sie Hartz4-Empfänger, die ab und zu mal fliegen?

Ich schon. Aber keine Angst – ich verrate sie nicht.

Das wundert mich auch nicht, denn bis auf einige Ausnahmen haben die mir bekannten Hartz4-Empfänger mehr Zeit als ich. Die mir bekannten Ausnahmen – die ich auch nicht verrate – müssen „nebenher“ ordentlich schwarz arbeiten und haben in der Regel keine Zeit für Ausflüge nach London, Tunesien oder in die Domrep.

Die sind dann vom Sparprogramm der Bundesregierung nicht so betroffen. Seit 1. Januar ist das „Sparprogramm“ nämlich wirksam. Der Begriff suggeriert Falsches, denn es wird gar nicht gespart, sondern kassiert. Etikettenschwindel ist normal geworden, nicht nur in der Politik. Das ist nur ein Teil der „Neuen Unredlichkeit“.

Nein, im Sparprogramm wurden vor allem weitere Abgaben festgelegt.

Wenn der Hartz4-Empfänger raucht – das macht bei den mir bekannten die Mehrzahl – dann muss er mehr zahlen. Wenn er mit der Eisenbahn fährt, muss er auch einen kleinen Aufschlag erbringen, damit die Bahn ihre Zwangsdividende (!) abführen kann.

Zum Ausgleich für all das soll der Hartz-4-Empfänger ab 1. Januar 5,- € mehr im Monat kriegen.

Für die Mehrkosten beim Fliegen wird das freilich nicht reichen. Ein Teil des „Sparprogramms“ ist nämlich die Luftverkehrssteuer.

Hier der entsprechende Auszug aus dem Artikel

2011: Neue Gesetze für Unternehmen

von Wirtschaft aktuell (online):

Luftverkehrssteuer
Bereits seit dem 1. September 2010 gilt  für Flüge von deutschen Flughäfen eine Luftverkehrssteuer. Die Steuer gilt ausschließlich für Passagierflüge. Flüge in Privatmaschinen oder Rettungsflüge bleiben weiterhin steuerfrei.

Die Steuer wird für Ticketkäufe oder Buchungen von Pauschalreisen mit Abflugdatum ab dem 1. Januar 2011 erhoben. Die Steuersätze betragen (gerechnet ab Frankfurt/Main zum größten Verkehrsflughafen des Zielstaates):

  • Acht Euro für Inlandsflüge, Flüge in Europa sowie unter anderem nach Marokko, in die Türkei, nach Tunesien, nach Zypern und nach Russland.
  • 25 Euro für Flüge in den Nahen und Mittleren Osten, etwa nach Ägypten, Israel, Saudi-Arabien, in die Vereinigten Arabischen Emirate und in einige afrikanische Staaten.
  • 45 Euro für Flüge in andere Länder, zum Beispiel in die USA, nach Kanada, Australien, Neuseeland, China.

Ich habe zwar nie verstanden, warum man so ein unsinniges Gesetz macht, hätte man doch einfach eine Steuer auf Kerosin einführen können. Allerdings hätten dann auch die Privatflieger zahlen müssen, wohl eine mächtige Klientel. Und der Luftfrachtverkehr wäre auch ein wenig verteuert worden – wäre auch nur zu begrüßen.

Vielleicht ist der Vorteil der Luftverkehrssteuer, dass jetzt wieder viele Daten für steuerliche Zwecke gesammelt werden können. Die gehen dann nicht nur wie bisher an den amerikanische Heimatschutz, sondern vielleicht auch an die deutschen Finanzämter. Ein bisschen Amtshilfe – und schon rutschen sie zur Agentur für Arbeit hinüber.

Und dann wüssten wir endlich, wer und wie viele unserer Hartz4-Empfänger dann doch lieber den Flieger nutzen.

RMD

P.S.
Eine Diskussion zum Thema
„Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, dass ein Flug mal kurz nach Marokko, Ägypten, in die Vereinigten Arabischen Emirate oder nach Australien oder China ethisch zu rechtfertigen ist.“

will ich mir hier und jetzt nicht antun.

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