Ein Hauptfehler unserer Gesellschaft!?

In unserer hoch entwickelten und so zivilisierten und kultivierten Gesellschaft läuft vieles falsch.

  • Der Gegensatz von arm und reich wird immer stärker.
  • Die Hälfte des Vermögens der Welt gehört immer weniger Eigentümern, aktuell spricht man von zirka fünfundzwanzig.
  • Immer wieder werden grausame Kriege geführt.
  • Die einen verfetten, die anderen verhungern.
  • Auch in Demokratien wird der Wille der Mehrheit missachtet, wenn er der Position der Mächtigen widerspricht.
  • Der Planet geht kaputt und keinen störts.
  • und so weiter …

Dafür muss es doch Ursachen geben. Da fallen mir menschliche Schwächen ein. Da gönnte die Gier und der Neid dabei sein, das unbedingte „Haben Wollen“ und der Egoismus. Denen steht aber so viel Positives und Liebenswürdiges gegenüber, dass es das allein eigentlich nicht so sein kann.

Ist doch ganz einfach!

Ich habe viel darüber nachgedacht und einen massiven gesellschaftlichen Konstruktionsfehler gefunden. Es geht um die Rechtsfähigkeit. Ich zitiere die Definition aus Wikipedia:

Rechtsfähig ist, wer über Rechte und Rechtspflichten verfügt und deshalb rechtsgestaltende Handlungen vornehmen kann.

Aha! Das klingt einleuchtend. Denn das ist ja die Basis unserer Zivilisation.
Ich zitiere weiter aus Wikipedia:

Über Rechtsfähigkeit verfügen von Natur aus nur Menschen, denn sie sind Sender und Adressat der umfassten Gebote der Rechtsordnung.

Das klingt logisch.
Aber (Zitat geht weiter):

Daneben können auch Verbünde von Menschen, juristische Personen, insbesondere private Vereinigungen und öffentliche Körperschaften, von Rechtspflichten und Rechten (z. B. als Eigentümer) betroffen sein.

Das klingt sinnvoll.
Aber schon wird es kompliziert. Denn:

Wird unter „Recht“ eine Ordnung menschlichen Verhaltens verstanden,[1][2] so sind die Pflichten und Befugnisse einer juristischen Person den Menschen zuzurechnen, die in dem Verband organisiert sind, wobei die Verbandsverfassung näher bestimmt, wer welche Pflichten des Verbandes zu erfüllen hat und wer dafür zuständig ist, bestimmte Befugnisse des Verbandes auszuüben (Kompetenz).

Es gibt also natürliche und juristische Personen. Mir scheint, dass beide sehr unterschiedlich sind. Natürliche Personen sterben, ihr Lebe  hat ein natürliches Ende. Juristische Personen dagegen können ewig leben. Das ist kaufmännisch gesehen ein großer Wettbewerbsvorteil! Denn die juristischen Personen haben die selben Rechte – besonders das Eigentum – betreffend wie die natürlichen.

Das mag noch durch gehen, wenn die Menschen (Eigentümer der juristschen Person) hinter der juristischen Person noch sichtbar sind. Aber gilt das noch?

Die französische Aktiengesellschaft heißt sehr treffen „societé anonyme“. Was wird aus der juristischen Person Gesellschaft, wenn die Gesellschafter hinter der Institution nicht mehr sichtbar sind? Oder die Gesellschafter ihr Interesse an der Institution auf den „shareholder value“ reduziert haben!Oder es gar keine Gesellschafter mehr gibt, weil die Gesellschaft die Anteile an sich alle aufgekauft hat. Wenn dann noch Organe und Agenten der Gesellschaft bedingslos und kritiklos bereit sind, dem endogenen Zwecke der Institutionen zu dienen, dann kann man schnell von „anonymen juristischen Personen sprechen“, die vom Kapital gebildet werden.

Diese Überlegung könnte man weitertreiben: Was passiert wenn so eine anonyme Kapitalgesellschaft von einem Computer mit Künstlicher Intelligenz gesteuert wird?

Man sollte sich vielleicht wirklich eine Reform überlegen, die die Rechtsfähigkeit von juristischen Personen von der Rechtsfähigkeit natürlicher Personen differnziert,

RMD

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